Eltern-ABC
Absenzen
Die Eltern sind verpflichtet die Klassenlehrperson resp. an der Bezirksschule die Schulleitung persönlich über eine Absenz vor Schulbeginn zu informieren. Die Kontaktinformationen werden mit dem Stundenplan kommuniziert. Bei Wiederaufnahme des Schulbesuchs wird die Abwesenheit schriftlich entschuldigt und von den Erziehungsberechtigten unterzeichnet. Als Entschuldigungsgründe gelten in der Regel Krankheit und Unfall. Bei krankheitsbedingten Absenzen ab 2 Wochen oder bei begründeten Zweifeln an der Krankheit des Kindes kann ein Arztzeugnis verlangt werden. Bei verspätetem Erscheinen im Unterricht entscheidet die Lehrperson, ob die betreffende Lektion als besucht gilt.
Adressänderungen
Adressänderungen bitte schriftlich mit Name und Klasse der Klassenlehrperson und dem Sekretariat mitteilen.
Arztbesuche
Arztbesuche, auch Zahnarztbesuche, sind wenn immer möglich in die unterrichtsfreie Zeit zu legen.
Aufgabenhilfe
Die Aufgabenhilfe ist ein Angebot für die Schülerinnen und Schüler der Schule Wettingen. Die Aufgabenhilfe findet jeweils am Montag, Dienstag und Donnerstag statt und ist kostenpflichtig. Im Schulkreis Zehntenhof wird die Aufgabenhilfe auch am Mittwoch angeboten. Sie dient der Unterstützung von Schülerinnen und Schüler bei der Erledigung ihrer Hausaufgaben. Die Bezirksschule bietet anstelle der Aufgabenhilfe eine Fachaufsicht an. Weitere Informationen und das Anmeldeformular befinden sich auf der Webseite der einzelnen Schulkreise.
Die Aufgabenhilfe findet jeweils am Montag, Dienstag und Donnerstag von 15.10 bis 17.00 Uhr statt. Im Schulkreis Zehntenhof jeweils auch am Mittwoch.
Die SchülerInnen verlassen die Aufgabenhilfe sobald sie ihre Aufgaben fertiggestellt haben. Die Bezirksschule bietet anstelle der Aufgabenhilfe eine Fachaufsicht an. Genauere Informationen dazu finden Sie unter der Homepage der Bezirksschule.
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt semesterweise schriftlich an das Schulsekretariat.
Kosten
Die Kosten für ein Semester betragen
- pro SchülerIn 250 Franken (bei späterem Eintritt 12.50 Franken pro Schulwoche)
- für Geschwister: pro Kind 200 Franken
In Härtefällen besteht für die Eltern die Möglichkeit bei der Gemeinde schriftlich Sozialbeiträge zu beantragen.
Beschwerden
Sollte ein Grund für eine Beschwerde eintreten, ist der Dienstweg einzuhalten. Zuerst soll zwingend mit der zuständigen Klassen-/Fachlehrperson gesprochen werden. Kommt es zu keiner befriedigenden Lösung ist die Schulleitung zu kontaktieren. Wir fassen Beschwerden als Chance zur Verbesserung der Beziehung zwischen uns und den Eltern oder anderen Personen auf. Sie geben uns wichtige Hinweise betreffend Schwächen oder Unzulänglichkeiten in unserer Institution. Jede Beschwerde wird ernst genommen. Es wird sachlich und lösungsorientiert damit umgegangen.
Besuchstage
Die Schulbesuchstage sind im Schulspiegel publiziert. https://www.schule-wettingen.ch/aktuell/schulspiegel
Beurteilungsdossier
Im Beurteilungsdossier werden alle für die Gesamtbeurteilung relevanten Arbeiten der Schülerinnen und Schüler gesammelt. Der Ordner wird bei der Klassenlehrperson (Ausnahme Bezirksschule: bei der Fachlehrperson) aufbewahrt und kann von den Eltern und den Schülerinnen und Schülern auf Wunsch eingesehen werden. Am Ende des Schuljahres - nach Ablauf der Rekursfrist - erhalten die Eltern das Beurteilungsdossier ausgehändigt, in der Bezirksschule auf Anfrage der Erziehungsberechtigten. Im Kindergarten wird kein Beurteilungsdossier geführt.
Deutsch als Zweitsprache
DaZ-Unterricht ist eine Unterstützung bei der Integration von Kindern und Jugendlichen, deren Erstsprache nicht Deutsch ist. In Zusammenarbeit mit der Klassenlehrperson erarbeitet die DaZ-Lehrperson den Aufbau und die Entwicklung der Sprachkompetenz.
Deutsch für fremdsprachige Mütter
Diebstähle
Die Schule haftet nicht für Diebstähle und Schäden an persönlichem Eigentum.
Dolmetscherdienst
Die Schule Wettingen bietet Übersetzungsdienstleistungen für Elterngespräche in vielen Fremdsprachen an. Die Schule oder die Eltern können für Gespräche Dolmetscher beiziehen, damit die Verständigung in der Klärung von wichtigen Förder- und Laufbahnfragen optimal gelingt. Der Übersetzungsdienst ist für die Eltern kostenlos und wird von der Gemeinde finanziert. Fragen Sie nach einer geeigneten Übersetzung bei Ihrer Klassenlehrerin oder der Integrationsstelle nach.
Elektronische Geräte (Handys, MP3-Player, Spielkonsolen, Kameras usw.)
Auf dem Schulareal sichtbare oder nicht ausgeschaltete Geräte werden eingezogen, bei der Schulleitung deponiert und können am nächstfolgenden Schultag wieder abgeholt werden.
Die Schulleitung führt darüber Kontrolle. Wird einer Schülerin, einem Schüler das Gerät zum dritten Mal innerhalb von sechs Monaten entzogen, wird das Gerät bei der Schulleitung deponiert. Dieses kann durch die Eltern resp. Erziehungsberechtigten bei der Schulleitung nach Vereinbarung ab dem nächsten Schultag wieder abgeholt werden. Bei weiteren Entzügen entscheidet die Schulpflege.
Liegt ein dringender Fall für die Benutzung des Handys vor, holen die Schülerinnen und Schüler die Bewilligung bei der Klassenlehrperson oder der Schulleitung ein. Die Lehrperson regelt bei Bedarf deren Verwendung im Rahmen eines Auftrags innerhalb der eigenen Unterrichtsstunde, die Schulleitung bei Schulveranstaltungen.
Wird mit einer Kamera oder einem Handy auf dem Schulareal oder an Schulveranstaltungen widerrechtlich gefilmt, wird das eingezogene Gerät der Polizei übergeben. Diese entscheidet über das weitere Vorgehen.
Elternmitarbeit
Eltern und Lehrpersonen wollen grundsätzlich dasselbe: das Kind optimal fördern, damit es seine Fähigkeiten entfalten und im Berufsleben wie auch in der Gesellschaft bestehen kann. Allerdings sind die Auffassungen darüber, was für das Kind gut und wichtig ist, verständlicherweise oft unterschiedlich. Eltern und Lehrpersonen erleben das Kind in verschiedenen Umfeldern. Daher ist es wichtig, dass die Eltern und Lehrpersonen das Gespräch miteinander suchen und einander ihre Auffassungen darlegen. Wenn Lehrpersonen und Eltern ihre Probleme und Fragen offen ansprechen und miteinander diskutieren, vermeiden sie, dass das Kind zwischen den verschiedenen Parteien hin- und hergerissen wird.
Ferienplan
Der Ferienplan ist unter Aktuell der Schulkreisseiten und im Kalender jeder Schulklasse ersichtlich.
Die Mehrjahresübersicht über die Schulferien und schulfreien Tag in Wettingen finden sie hier: //www.schule-wettingen.ch/get_file/display_document/184
Gefährliche Gegenstände
Sie sind in der Schule nicht erlaubt, werden den Schülerinnen und Schülern abgenommen und durch die Schulleitung aufbewahrt. Eine Rückgabe erfolgt nur an die Erziehungsberechtigten (sofern sie nicht der Polizei übergeben werden).
Gewalt
Physische und psychische Gewalt wird an unserer Schule nicht toleriert. Erhalten wir Kenntnis von Vorfällen ausserhalb des Schulbetriebs erstatten wir entsprechend der gesetzlichen Grundlagen Meldung.
Grüssen
Auf dem Schulhausareal sind wir freundlich miteinander und grüssen uns.
Hausaufgaben
In Hausaufgaben kann das im Unterricht Gelernte vertieft werden. Hausaufgaben bieten auch die Möglichkeit, Arbeits- und Lerntechniken einzuüben. Zudem haben Hausaufgaben auch eine Brückenfunktion zum Elternhaus. Hausaufgaben sind massvoll zu erteilen, und die Schülerin resp. der Schüler soll sie in der Regel selbständig lösen können.
Informatik
Der Informatikunterricht findet integrativ in den Schulfächern gemäss Stundentafel statt. Mindestziele werden innerhalb der Klassenstufen definiert. Erste Kontakte mit dem Computer können bereits im Kindergarten stattfinden.
Information
Informationen über die Schule erhalten Sie durch die Klassenlehrperson oder die Schulleitung. Sie erreichen alle Mitarbeitenden unter vorname.nachname@schule-wettingen.ch. Es ist daher wichtig, dass der Schule immer eine aktuelle Adresse bekannt ist. Allgemeine Informationen über die Schule Wettingen entnehmen Sie auch der Homepage oder dem Schulspiegel, der jeweils vor den Sport- und Sommerferien erscheint.
Integrationsstelle
Integrationsstelle Wettingen
Die Stelle berät Eltern, Schulen und Lehrpersonen in Fragen der schulischen Integration von fremdsprachigen Kindern.
- Sie bietet Beratung bei schulischen Fragen
- Sie unterstützt die Lösungsfindung bei Konflikten für SchülerInnen oder Eltern mit anderer kultureller und/oder sprachlicher Herkunft.
- Sie stellt Dolmetscher zur Verfügung, die bei Bedarf für Gespräche zugezogen werden können.
Schulsozialarbeit
Die Schulsozialarbeit ist eine neutrale Beratungsstelle für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrpersonen. Mehr dazu finden Sie auf der Webseite der Gemeindeverwaltung Wettingen:
www.wettingen.ch/schulsozialarbeit
Stundenplan Kindergarten
Die Eltern der neu eintretenden Kindergarten-SchülerInnen erhalten Ende Mai den Stundenplan für das kommende Schuljahr.
Übertritt in die Primarschule
Übertrittsempfehlung |
Januar-März |
Übertrittsentscheid |
April-Mai |
Schulkreiszuteilung |
Frühlingsferien |
Klassenzuteilung / Stundenplan |
Mitte Juni |
Schnupperbesuch |
Ende Juni |
Schulbeginn |
Mitte August |