Schulordnung

Schulordnung

 

Die Schulordnung soll das Leben unserer Gemeinschaft ordnen und freundlich gestalten helfen.

 

Verhalten und Zusammenleben
 

Alle leisten ihren Beitrag zu einem guten Schulklima. Das erfordert persönliches Engagement, Toleranz und Hilfsbereitschaft.

Wir begegnen einander mit Respekt und Anstand.

Konflikte tragen wir durch konstruktive Gespräche aus.

 

Angebote für Schülerinnen und Schüler
 

Für Zwischenstunden und Mittagspausen sowie nach dem Unterricht stehen den Schülerinnen und Schülern folgende Räume zur Verfügung: Foyer Neubau und Gelber Raum.

Der Schüleraufenthalt im Altbau-Untergeschoss darf über Mittag und nach Schulschluss bis 17 Uhr benutzt werden. Für diesen Raum existiert eine separate Benutzerordnung.

Für stille Arbeit stehen Schülerarbeitsplätze und Computer im Vorraum der Bibliothek zur Verfügung.

In der Bibliothek können zu den angegebenen Zeiten Bücher ausgeliehen werden.

Ballspiele sind auf den beiden Trockenplätzen und auf der Spielwiese gestattet.

Schülerinnen und Schüler sowie Eltern können sich von der Schulsozialarbeit beraten lassen.

Die Bezirksschule Wettingen bietet in Sprachen und Mathematik Fachaufsicht an. Interessierte Schülerinnen und Schüler können in bestimmten Randstunden unter Aufsicht einer Fach – Lehrperson Mathematik oder Sprachen lernen, Fragen stellen, sich aber auch anderen Aufgaben wirdmen.

 

Pflichten und Verbote
 

Schulbeginn und Pausen

Schülerinnen und Schüler erscheinen pünktlich im Unterricht. Sie sind beim zweiten Läuten in den Zimmern für den Unterricht bereit.

Schülerinnen und Schüler, die erst zur zweiten oder dritten Stunde in die Schule kommen, warten ausserhalb des Schulhauses bis zum Ende der vorherigen Lektion. Für stille Arbeit darf das Foyer im Neubau benutzt werden.

Schülerinnen und Schüler haben sich zu Hause vorbereitet, haben alles notwendige Material dabei und die Hausaufgaben erledigt.

 

Schülerinnen und Schüler verbringen die grossen Pausen im Freien.

Schülerinnen und Schüler dürfen während der Pausen das Schulareal nicht verlassen.
 

Gebäude und Schulmaterial

Alle tragen Sorge zur Umwelt und werfen Abfälle getrennt in die dafür bestimmten Behälter. Wir behandeln unser Schulgebäude, das Mobiliar und die Gartenanlage mit Sorgfalt.

Für fahrlässig oder absichtlich verursachte Schäden an Gebäude, Mobiliar und Schulmaterial haften die Schülerinnen und Schüler bzw. die Eltern.

Alles Schulmaterial ist in geeigneten, stabilen Taschen zu transportieren und sorgfältig zu behandeln.

Wer in ein Buch hineinschreibt (auch mit Bleistift), muss das Buch kaufen.
 

Velos

Schülerinnen und Schüler, die nahe beim Schulhaus wohnen, kommen in der Regel zu Fuss zur Schule.

Die Fahrräder müssen verkehrstüchtig sein (Bremsen, Licht, etc.). Die Schule haftet nicht für Verluste oder Schäden. Das Tragen eines Velohelmes ist empfohlen.

Die Veloständer der Bezirksschule sind in Sektoren unterteilt. Jeder Klasse wird ein Sektor zugewiesen, die Schülerinnen und Schüler dieser Klasse stellen ihre Velos im entsprechenden Sektor ab.

Die Benutzung von Mofas oder Rollern wird nicht empfohlen. Deshalb ist es den Schülerinnen und Schülern nicht gestattet, motorisierte Gefährte auf dem Schulareal zu parkieren.

Die Fahrverbote sind zu respektieren.
 

Kleider

Schülerinnen und Schüler tragen in der Schule angemessene Kleidung.

Kopfbedeckungen im Unterricht sind nur aus religiösen Gründen erlaubt.

Jacken sind an den Garderoben vor den Schulzimmern aufzuhängen.
 

Computer

Die Schülerinnen und Schüler haben eine Benutzervereinbarung zu unterzeichnen.
 

Verbote

An der Schule gelten die folgenden Verbote:

  • Kaugummi kauen in sämtlichen Schulgebäuden, ebenso Spucken auf dem gesamten Schulareal.
  • Benutzung von Kellern und Luftschutzräumen ohne Bewilligung einer Lehrperson.
  • Benutzung der Turnhallen und deren Garderoben und Toiletten ausserhalb der Unterrichtszeiten ohne Bewilligung einer Lehrperson.
  • Benutzung von Skate- und Kickboards sowie Rollschuhen und Inlineskates in den Gebäuden und während der Pause. Kickboards sind in den Gebäuden zusammenzuklappen. All diese Gefährte sind im Untergeschoss Altbau in den vorgesehenen Behältern zu deponieren.
  • Lärmen und Raufen im Schulhaus. 
  • Mitführen und Konsumieren von Tabak, Alkohol oder andern Drogen auf dem Schulareal und in der Umgebung der Schule.
  • Drohungen und gewalttätige Handlungen, körperlich oder psychisch.
  • Mitführen von Waffen, von als Waffen nutzbaren Gegenständen oder von Waffenimitationen.

Persönliche elektronische Geräte wie Handys, MP3-Player usw. dürfen auf dem ganzen Schulareal nicht sichtbar sein und müssen ausgeschaltet bleiben.

 

Absenzen und Urlaub
 

Absenzen

Eltern von Schülerinnen und Schülern, die unvorhergesehen nicht in die Schule kommen können, informieren die Schule vor Unterrichtsbeginn.

Wer den Unterrichtsbesuch innerhalb eines Schulhalbtages abbrechen muss, meldet sich persönlich bei der Lehrperson der besuchten oder nächstfolgenden Lektion ab.

Vorhersehbare Absenzen wie z. Bsp. Arzttermine müssen im Voraus gemeldet werden.

Absenzen gelten mit dem Eintrag im elektronischen Klassenbuch und der Unterschrift der Eltern auf einem Ausdruck des Klassenbuchs als entschuldigt.

Unentschuldigte Absenzen werden im Jahreszeugnis ausgewiesen.

 

Urlaub für Quartalshalbtage und Schnupperlehren

Der Urlaub kann mit einem ausgefüllten grünen Formular beantragt werden, dessen Rückseite über das Vorgehen informiert. Schnupperlehren sind möglichst in der schulfreien Zeit zu machen.

Das Gesuch ist so frühzeitig wie möglich einzureichen, jedoch spätestens 3 Schultage vor dem gewünschten Termin.
 

Andere Urlaube

Der Urlaub ist mit einem individuellen, ausführlich begründeten Gesuch zu beantragen. Dieses ist so frühzeitig wie möglich, für Urlaube bis zu einer Woche mindestens 10 Schultage, für längere Urlaube mindestens 20 Schultage vor dem gewünschten Termin bei der Schulleitung einzureichen.

 

Information
 

Die Schülerinnen und Schüler informieren sich täglich am Anschlagbrett.

Für Fundgegenstände ist der Hauswart die Ansprechperson.

Jede Adressänderung ist dem Sekretariat schriftlich zu melden.

Schulunfälle sind der privaten Unfallversicherung zu melden.
Die Schulunfallversicherung übernimmt nur Kosten, die in der persönlichen Grundversicherung nicht
oder nur teilweise enthalten sind.

Die Schule haftet nicht für Diebstahl oder Schäden am persönlichen Eigentum der Schülerinnen und Schüler.

 

 

Diese Schulordnung basiert auf dem kantonalen Schulgesetz sowie auf der Verordnung über die Volksschule. Klassenregeln oder Zimmerregeln ergänzen diese Schulordnung.

 

 

Für die Einhaltung der Schulordnung sind die Lehrpersonen, die Schülerinnen und Schüler, die Schulleitung sowie der Hauswart gemeinsam verantwortlich. Verstösse gegen diese Schulordnung können Disziplinarmassnahmen zur Folge haben.

 

Wettingen, 08. August 2018
 

 

Schulpflege Wettingen                                 Schulleitung, Lehrpersonen und Hauswart der Bezirksschule Wettingen
 

 

 

 

Thomas Sigrist, Präsident                            Andreas Disler, Schulleiter